Private Krankenversicherung

Damit Du gesund bleibst

Mit der privaten Krankenversicherung rundum abgesichert.

Die Private Krankenversicherung (PKV) ist nicht allen Personen zugänglich. Wer das Privileg hat entscheiden zu dürfen, welchem System er für seine Gesundheitsabsicherung beitreten möchte, erkläre ich Dir in unserem Video, sowie in den nachfolgenden Zeilen.

Es gibt wohl bei kaum einer anderen Versicherung derart viel „gefährliches Halbwissen“ und „Stammtisch-Weisheiten“.

Ich hoffe, mit unserer Info zur Aufklärung beizutragen und Dir zu helfen, die für Dich passende Absicherungsform zu finden.


Welche Systeme gibt es?

Es gibt die „Gesetzliche Krankenversicherung“ (GKV), sowie die „Private Krankenversicherung“ (PKV). ...aber wer ist in welchem System?

Angestellte

Jeder Angestellte, der unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, ist pflichtversichertes Mitglied in einer gesetzlichen Kasse. Die JAEG ist im Jahr 2020 auf 62.550 € Jahresbrutto-Einkommen festgesetzt. Diese Grenze wird vom Gesetzgeber jedes Jahr neu festgelegt. Verdient man als Angestellter ÜBER dieser Grenze, wird man von meiner Personalabteilung informiert, dass man ab sofort freiwilliges Mitglied einer GKV ist.

Was bedeutet das?

Als freiwilliges Mitglied hat man die Möglichkeit zu wählen: möchte man in der GKV bleiben, oder in die PKV wechseln. Ein Pflichtmitglied (Verdienst unterhalb der JAEG) kann dies leider nicht. Man ist verpflichtet, einer GKV anzugehören.

Selbstständige

Als Selbstständiger kann man ebenfalls wählen, ob man sich einer privaten Krankenversicherung anschließen möchte, oder freiwillig gesetzlich versichert bleiben möchte.

Als Selbstständiger kann man sich unabhängig von einer Einkommensgrenze immer privat krankenversichern.

Eine Ausnahme gibt es jedoch für Freiberufler, die einer künstlerischen oder publizistischen tätig sind. Hier könnte, trotz freiberuflicher Tätigkeit eine Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK) vorliegen.

Beamte

Beamte haben grundsätzlich die Wahl, ob man privat oder gesetzlich versichert sein möchte. Der jeweilige Dienstherr leistet eine Beihilfe zu den Krankheitskosten von mindestens 50 Prozent.

Beamte und andere Beihilfeberechtigte schließen in der Regel eine sogenannte Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung ab. Somit wird der Teil, den der Dienstherr nicht übernimmt, privat abgesichert. 

Studenten

Zu Beginn des Studiums kannst man sich als Student für eine private Krankenversicherung entscheiden. Die private Krankenversicherung bietet hierfür spezielle Studententarife an.

Die Entscheidung (GKV/PKV) ist für die Dauer der Hochschulausbildung bindend. Mit Beendigung des Studiums und Start ins Berufsleben, gelten für die weitere Zeit die oben beschriebenen Regeln.

Was sagen unsere Kunden?

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Tel: 09071-770550 - Fax. 09071-7705520


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