Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung grenzt sich ganz klar ab:
Wir bezahlen, wenn Ihr in Eurem zuletzt ausgeübten Beruf außer Stande seid, auf Dauer (= für mindestens die nächsten 6 Monate) nicht zu 50% tätig zu sein.
Auf Deutsch: Ihr seid beispielsweise als Verkäufer/in im Einzelhandel tätig. Durch einen Unfall habt Ihr eine schwere Verletzung am Bein. Eure Regelarbeitszeit ist 8Std/Tag. Eure Tätigkeit: stehen, laufen, Treppensteigen und Kunden beraten. Ihr probiert wieder "normal zu arbeiten" - aber nach 2 Stunden stehen schwillt das Knie, Schmerzen machen ein dauerhaftes Arbeiten unmöglich!
Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt!